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Aktuelles - Seite 11 von 12

Um die in Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz und in § 1 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz normierten Ziele auch tatsächlich zu erreichen, bedarf es stetig legistischer Maßnahmen.

Daher benennt Herr Dr. Buchinger im Zuge des Tätigkeitsberichtes 2015 ein breites Spektrum an Maßnahmen der Lage zur Verbesserung von Menschen mit Behinderungen.

Dr. Buchinger (links) und Mag. (FH) Müller beim Pressegespräch
Bildbeschreibung: Dr. Buchinger (links) und Mag. (FH) Müller beim Pressegespräch

Hier können Sie das Vorwort, Statistische Daten sowie die Empfehlungen aus dem Tätigkeitsbericht 2015 herunterladen.

Der Film "24 WOCHEN", der gerade mit Filmpreisen überhäuft wird, startet am 23. September in österreichweit den Kinos, von Wien bis Vorarlberg, und rund um diesen Termin gibt es bereits einige Sondervorführungen, zum Teil mit anschließender Diskussion.

Um eine Stimme von der letzten Pressevorführung zu zitieren: "Der Film ist eine Wucht und trifft mitten ins Herz. Und wenn man ihn nicht gesehen hat, hat man etwas versäumt."

Filmplakat von "24 Wochen"
Bildbeschreibung: Filmplakat von "24 Wochen"

Alle Termine und Filminfos sind zu finden unter:
http://www.filmladen.at/24.Wochen

Trailer zum Film:
https://youtu.be/OZOr0mXTfeA

Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums seit Inkrafttreten des Bundes-Behindertengleichstellungsrechts und dem Bestehen der Funktion des Anwaltes für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung wurde von der Bundesbehindertenanwaltschaft eine Fachtagung abgehalten.
Die Fachtagung erfreute sich der regen Teilnahme von mehr als 200 Personen aus zahlreichen Behindertenverbände und Organisationen, Politik und Verwaltung, von Sozialpartnern, Gewerkschaften und Behindertenvertrauenspersonen aus ganz Österreich.

Dr. Buchinger bei Pressekonferenz im Rahmen der Fachtagung
Bildbeschreibung: Dr. Buchinger bei Pressekonferenz im Rahmen der Fachtagung

Nun hat Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger einen Tagungsband veröffentlicht. Dieser kann als Printversion über das Broschürenservice des Sozialministeriums bezogen und unter folgendem Link als PDF heruntergeladen werden: Tagungsband 

Für weitere Informationen zur Fachtagung bitte Link anklicken.

Seit 2006 ist ein Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt durch das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) und im täglichen Leben durch das das Bundes-Behindertengleichstellungs-gesetz (BGstG) geregelt.

Die Schlichtungswerberin des 2000. Schlichtungsverfahrens (Mag.a Nathalie Podda - mitte) gemeinsam mit der Vertrauensperson der Behindertenanwaltschaft Mag. Aaron Banovics (links) und dem Schlichtungspartner
Bildbeschreibung: Die Schlichtungswerberin des 2000. Schlichtungsverfahrens (Mag.a Nathalie Podda - mitte) gemeinsam mit der Vertrauensperson der Behindertenanwaltschaft Mag. Aaron Banovics (links) und dem Schlichtungspartner

Fühlt sich eine Person auf Grund ihrer Behinderung diskriminiert, kann sie einen Antrag für ein Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice einbringen.

„Die Möglichkeit, beim Sozialministeriumservice ein Schlichtungsgespräch zu beantragen, stellt für Betroffene ein gutes niederschwelliges Instrument gegen Diskriminierungen sowohl in der Arbeitswelt als auch im täglichen Leben dar. Durch die Möglichkeit der Schlichtungsverfahren kommt es auch in der Bevölkerung und in der öffentlichen Verwaltung zu einer Sensibilisierung der Behindertengleichstellung“, so Dr. Günther Schuster, Leiter des Sozialministeriumservice.

Am 23.06.2016 wurde in der Landesstelle Wien des Sozialministeriumservice das 2000. Schlichtungsverfahren durchgeführt. Die Schlichtungswerberin Mag.a Natalie Podda freut sich, gemeinsam mit dem Schlichtungspartner eine gute Lösung gefunden zu haben. Begleitet wurde sie dabei von Mag. Aaron Banovics, dem stellvertretenden Büroleiter der Behindertenanwaltschaft, der sie als Vertrauensperson unterstützte. Das 2000. Schlichtungsverfahren endete mit einer erfolgreichen Einigung zwischen Schlichtungswerberin und Schlichtungspartner.

Die Behindertenanwaltschaft macht immer wieder die Erfahrung, dass im Rahmen von Schlichtungen gute Lösungen gefunden werden können, die vorher für die Beteiligten nicht vorstellbar waren. Durch´s Reden kommen halt die Leut´ zusammen", so Behindertenanwalt Erwin Buchinger.

Rund die Hälfte der bisherigen Schlichtungsfälle waren erfolgreich – „ein sehr erfreuliches Ergebnis wenn in etwa die Hälfte der Fälle mit einem für beide Seiten zufriedenstellendem Ergebnis endet“ so Dr. Schuster.

Dort, wo es bei Verfahren keine Einigung gibt, handelt es sich oftmals um sehr komplexe Fälle die keiner unmittelbaren sondern nur längerfristigen Lösung zugeführt werden können.

Erfolgt keine gütliche Einigung im Schlichtungsgespräch, kann ein Schadenersatz gerichtlich geltend gemacht werden. Bei Nichteinigung stellt das Sozialministeriumservice eine Bestätigung über die nicht gütliche Einigung aus und damit steht dem/der Schlichtungswerber/in der Gerichtsweg offen.

Im Rahmen eines Pressegespräches präsentierte Herr Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger am 28. Juni 2016 die Jahresbilanz 2015 samt statistischen Daten.

Dr. Erwin Buchinger beim Pressegespräch 2016
Bildbeschreibung: Dr. Erwin Buchinger beim Pressegespräch 2016

Weitere Informationen dazu können Sie den Presseunterlagen zum Pressegespräch entnehmen:

Statistik Pressegespräch 28.6.2016

Presseunterlage Pressegespräch 28.6.2016

Medienberichte zur Pressekonferenz:

Die Presse

Die Presse 2

DerStandard

Am 22.6.2016 befasste sich Radio Orange in der Sendung „Nie mehr Schule“ mit dem Thema Inklusion im Schulwesen.

Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger gab im Rahmen der Sendung eine Stellungnahme ab und forderte erneut ein klares Bekenntnis zur Inklusion ein, sodass die Betreuungsmöglichen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Regelschulwesen nicht hinter jenen der Sonderschulstrukturen zurück bleiben.

Der gesamte Beitrag ist unter folgendem Link und als PDF verfügbar:

Hier zum Beitrag

Beitrag zum Thema Inklusion

Am 22.6.2016 befasste sich Radio Orange in der Sendung „Nie mehr Schule“ mit dem Thema Inklusion im Schulwesen.

Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger gab im Rahmen der Sendung eine Stellungnahme ab und forderte erneut ein klares Bekenntnis zur Inklusion ein, sodass die Betreuungsmöglichen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Regelschulwesen nicht hinter jenen der Sonderschulstrukturen zurück bleiben.

Der gesamte Beitrag ist unter folgendem Link und als PDF verfügbar:

Hier zum Beitrag

Beitrag zum Thema Inklusion

In Anwesenheit von Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger wurde das Aufzugs-Sicherheitssystem VIEW am 9. Mai 2016 offiziell an das Wohnhaus in der Herzmanskystraße übergeben.

Offizielle Übergabe des View-Notrufsystems (von links nach rechts)                    Dr. Erwin Buchinger - Behindertenanwalt, Mag.a Brigitte Gottschall-Müller, Stv. Geschäftsführerin Jugend am Werk, Helga Auböck - Leiterin Wohnhaus Herzmanskystraße, Johannes Schober - Geschäftsführer VIEW und Armin Braunsberger - Marketingleiter VIEW 
© View Promotion GmbH
Bildbeschreibung: Offizielle Übergabe des View-Notrufsystems (von links nach rechts)                    Dr. Erwin Buchinger - Behindertenanwalt, Mag.a Brigitte Gottschall-Müller, Stv. Geschäftsführerin Jugend am Werk, Helga Auböck - Leiterin Wohnhaus Herzmanskystraße, Johannes Schober - Geschäftsführer VIEW und Armin Braunsberger - Marketingleiter VIEW

Das neuartige Notrufsystem ist vor allem für stark sehbeeinträchtigte, stark hörbeeinträchtigte und gehörlose Personen, insgesamt somit etwa 500.000 Menschen in Österreich von Bedeutung.
Nach dem Ende der Übergangsfrist im BGStG mit 1.1.2016 sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass in Aufzugssystemen das 2-Sinne-Prinzip im Falle eines Notfalles zur Anwendung gelangt.
Der Behindertenanwalt spricht sich daher dafür aus, dass sich die Aufzugshersteller und -betreiber intensiver mit barrierefreien Aufzugslösungen auseinandersetzen
„Das System von VIEW ist überzeugend. Daher spreche ich mich sehr dafür aus, dass sich die Aufzugshersteller und -betreiber intensiver damit auseinandersetzen.“

Link Videobericht:
http://www.view-elevator.at/aktuelles/2016/5/19/bergabe-jugend-am-werk-video

Anlässlich des Tags der Inklusion nahm  Dr. Buchinger an der Veranstaltung „Wohnen wie du und ich - Raus in die Nachbarschaft“ am 4.5.2016 zum Thema Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigung im Studio 44 der Österreichischen Lotterien teil.


Podiumsdiskussion mit Herrn Dr. Buchinger (mitte) und weiteren TeilnehmerInnen
Bildbeschreibung: Podiumsdiskussion mit Herrn Dr. Buchinger (mitte) und weiteren TeilnehmerInnen

In anschließenden Tischkreisen wurden mit den anwesenden Stakeholdern zum Thema selbstbestimmtes Wohnen diskutiert und diverse Fragen beantwortet.

Dr. Buchinger (links) im Gespräch mit anwesenden Stakeholdern
Bildbeschreibung: Dr. Buchinger (links) im Gespräch mit anwesenden Stakeholdern

Weitere Infos und Bilder zu der Veranstaltung finden Sie hier:

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es ist endlich Zeit zu handeln!

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.