Um die in Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz und in § 1 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz normierten Ziele auch tatsächlich zu erreichen, bedarf es stetig legistischer Maßnahmen.
Daher benennt Herr Dr. Buchinger im Zuge des Tätigkeitsberichtes 2015 ein breites Spektrum an Maßnahmen der Lage zur Verbesserung von Menschen mit Behinderungen.
Bildbeschreibung: Dr. Buchinger (links) und Mag. (FH) Müller beim Pressegespräch
Hier können Sie das Vorwort, Statistische Daten sowie die Empfehlungen aus dem Tätigkeitsbericht 2015 herunterladen.