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Aktuelles - Seite 4 von 12

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer: „Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf aktuelle Information wie alle anderen. Nachrichten lesen zu können, ist ein wichtiger Teil der demokratischen Partizipation. Gerade für Menschen mit Lernschwäche ist ORF.at durch das umfassende Angebot in einfacher Sprache einzigartig.“


Weitere Informationen dazu können Sie unserer Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung auf APA

An der Schnittstelle zwischen Sexualität und Diskriminierung aufgrund körperlicher Beeinträchtigung zeichnet der Workshop ein Bild über die aktuelle Realität von Betroffenen von HIV in Österreich und wie deren Stigmatisierung in der Bevölkerung entgegengewirkt werden kann.

Die Behindertenanwaltschaft wird sich in Kooperation mit der AIDS HILFE WIEN und der Gleichbehandlungsanwaltschaft am 07.06.2022, 15:00-17:00 Uhr im Rahmen eines Workshops näher mit dieser Problematik auseinandersetzen und diese näher beleuchten.

Der Workshop richtet sich dabei besonders an Gesundheitspersonal und Berufsgruppen, die sich im Arbeitsalltag verstärkt mit Betroffenen von HIV beschäftigen.

Die Teilnahme ist kostenlos.
Eine Anmeldung über die Homepage des Volkskundemuseums ist erforderlich und bis 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein hat den amtierenden Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer am 14. Juni 2021 für weitere 4 Jahre bis 2025 als Behindertenanwalt wiederbestellt. Mückstein begründete seine Entscheidung mit der „exzellenten Tätigkeit in den letzten 4 Jahren“ und der Erfahrung Hofers in diesem Bereich. 


@Sozialministerium
Bildbeschreibung: Zu sehen sind von links  Behindertenanwalt Dr. Hofer und Minister Dr. Mückstein bei der Wiederbestellung

Als Schwerpunkte seiner weiteren Arbeit als Bundesbehindertenanwalt nannte Dr. Hofer die Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit und Bewusstseinsbildung.

 
Bildbeschreibung: U4 Icon und Schild Pilgramgasse © Wiener Linien

Die Behindertenanwaltschaft und die Wiener Linien GmbH & Co KG konnten in einer Verbandsschlichtung betreffend die Barrierefreiheit der U4-Station Pilgramgasse während der momentanen Umbauphase eine vorläufige Einigung erzielen.

 
Bildbeschreibung: Rampe zum Bahnsteig Richtung Hütteldorf und Stiegen Richtung Heiligenstadt  

Die Wiener Linien werden ab dem 15.04.2021 innerhalb der Wiener Kernzone 100 einen kostenlosen Fahrtendienst für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 3 Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zur Verfügung stellen. Die Behinderung ist dabei nicht gesondert nachzuweisen, muss aber gegebenenfalls gegenüber dem Fahrtendienst glaubhaft gemacht werden.

Die Anmeldung der Fahrt per E-Mail unter wlv.dispo@wlb.at oder telefonisch unter 01/815 60 70 sollte am Vortag erfolgen. Bei Bestellung am selben Tag muss mit einer Wartezeit von mehr als 30 Minuten gerechnet werden. Die aktuell herrschende FFP2-Maskenpflicht mitsamt ihren Ausnahmen gilt auch in diesem Fahrzeug.

Voraussetzung ist, dass für die zu verrichtende Besorgung die Benützung der U4-Station Pilgramgasse in Fahrtrichtung Heiligenstadt erforderlich ist (Bereich Brückengasse/Hundsturm – Rüdigergase/Eggerthgasse – Gumpendorfer Straße – Wiedner Hauptstraße).

Weitere Informationen finden Sie in der Presseaussendung
und auf APA: www.ots.at

Die Behindertenanwaltschaft übt Kritik am drohenden Ende der Ausnahmeregelung zum Schutz von Hochrisiko-PatientInnen mit Jänner 2021 und hofft auf eine umgehende Behebung dieses Problems. Angesichts der nach wie vor dramatisch hohen Zahlen täglicher Neuinfektionen mit Covid-19, sollte der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme oder Behinderungen zur Hochrisiko-Gruppe zählen oberste Priorität besitzen. In diesem Sinne sollte dieses zentrale Anliegen der Pandemie-Bekämpfung unter keinen Umständen zum Spielball parteipolitischer Interessen werden.

„Die entsprechende Regelung zum Schutz von Hochrisiko-PatientInnen ist unerlässlich für deren Schutz vor einer potenziell lebensgefährlichen Ansteckung. Die aktuellen Diskussionen um den dritten Lockdown zeigen, wie brisant und drängend diese Thematik ist. Daher ist es umso wichtiger jetzt über Parteigrenzen hinweg entschlossen alle notwendigen Schritte zum Schutz jener zu ergreifen, die am stärksten von den Gefahren der Pandemie betroffen sind.“, so stellvertretende Behindertenanwältin Elke Niederl.

Zum Nachlesen die vollständige Presseaussendung

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es ist endlich Zeit zu handeln!

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.