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Aktuelles - Seite 6 von 12

Am 03.12.2019, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen fand auf Initiative von Frau Marianne Hengl von RollOn Austria eine Veranstaltung im festlichen Rahmen des Palais Liechtenstein statt.

Teilnehmer der Veranstaltung und Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer 
Bildbeschreibung: Teilnehmer der Veranstaltung und Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer 

Auch heuer wieder wird heute, am 03. Dezember, der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen begangen. Wie Behindertenanwalt Dr. Hofer aus diesem Anlass in einer Presseaussendung betonte, gibt es bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Österreich noch Verbesserungsbedarf.  

Um die berechtigten Anliegen der Menschen mit Behinderungen an diesem Tag sichtbar zu machen, wurde die Aktion "Purple Light Up" initiiert. Auch die Behindertenanwaltschaft setzte ein Zeichen für Gleichberechtigung:

Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer vor dem Eingang mit einem violett verkleideten Schild der Behindertenanwaltschaft
Bildbeschreibung: Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer vor dem Eingang mit einem violett verkleideten Schild der Behindertenanwaltschaft

Thema des Pressegesprächs am 26. November 2019 in den Räumlichkeiten des Sozialministeriumservice Wien war Pflege in Not - Maßnahmen zur Sicherstellung qualitätsvoller Pflege in Österreich.

Ursula Frohner, Hansjörg Hofer und Barbara Gerstbach als Gebärdendolmetscherin vor einem Rollup des Behindertenanwalts
Bildbeschreibung: von links nach rechts: Ursula Frohner, Hansjörg Hofer und Barbara Gerstbach

Weitere Informationen dazu können Sie der Presseunterlage zum Pressegespräch entnehmen:

Presseunterlage

Am 15. November 2019 fand ein Treffen zwischen Behindertenanwalt Dr. Hofer und der Landesrätin für Soziales, Arbeit und Integration von Land Steiermark Mag.ͣ Kampus im Landhaus Graz statt. Es wurden aktuelle Themen der Behindertenpolitik besprochen und Anliegen von Menschen mit Behinderungen angesprochen.

links ist zu sehen Frau Mag.ͣ  Kampus und daneben Herr Dr. Hofer im Gang des Landhaus Graz
Bildbeschreibung: links ist zu sehen Frau Mag.ͣ  Kampus und daneben Herr Dr. Hofer im Gang des Landhaus Graz

Am 19. November 2019 fand die Preisverleihung des Österreichischen Inklusionspreises 2019 in den Räumlichkeiten des Studios 44 der Österreichischen Lotterien statt. 

Behindertenanwalt Hofer wirkte als Jury-Mitglied bei der Verleihung des Inkluspreises 2019 mit.

von links nach rechts: Sind alle Jury Mitglieder wie Herr Lädstätter, Herr Achitz, Herr Kamrat, Frau Gleissner, Herr Hofer und Frau Eigeslreiter zu sehen.
Bildbeschreibung: von links nach rechts: Sind alle Jury Mitglieder wie Herr Lädstätter, Herr Achitz, Herr Kamrat, Frau Gleissner, Herr Hofer und Frau Eigeslreiter zu sehen

Am 13. November 2019 hielt Herr Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer einen Vortrag beim Peer-Beratungs-Lehrgang an der FH Joanneum in Graz. Die Studentinnen und Studenten erhielten einen positiven Eindruck über die Arbeit des Behindertenanwalts.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lehrgangs "Peer-Beratung", Lehrgangsleiter FH-Prof. Mag. Dr. Martin J. Gössl, Lehrbeauftragter Dr. Günther Kräuter und Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer
Bildbeschreibung: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lehrgangs "Peer-Beratung", Lehrgangsleiter FH-Prof. Mag. Dr. Martin J. Gössl, Lehrbeauftragter Dr. Günther Kräuter und Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer 

Behindertenanwalt Hofer übt Kritik an der aktuellen ÖBB-Kampagne „Pass auf dich auf“. Die Kampagne wird von einer Vielzahl von Menschen mit Behinderungen als problematisch empfunden, da sie Menschen mit Behinderungen als abschreckendes Beispiel verwendet, um Jugendliche vor Gefahren auf Bahnhöfen zu warnen und von riskantem Verhalten abzuhalten.

Weitere Informationen dazu können Sie unserer Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

Diese mediale Stellungnahme des Behindertenanwalts löste eine Vielzahl unterschiedlichster Reaktionen aus. Dazu äußert sich Behindertenanwalt Hofer wie folgt:

"Es freut mich, dass zu dem Thema eine Diskussion in der Öffentlichkeit entstanden ist, in der kontroversielle Standpunkte eingenommen werden. Als Behindertenanwalt bin ich für Kritik, Anregungen und Vorschläge sehr dankbar, sie helfen mir in meinen Bestrebungen, in Österreich im Interesse der Menschen mit Behinderungen in diesem Land zu einer inklusiven Gesellschaft mit voller Teilhabe aller Menschen zu gelangen."

Thema des Pressegesprächs am 10. Oktober 2019 in den Räumlichkeiten des Café Landtmann waren behinderungspolitische Forderungen an die zukünftige Bundesregierung.

von links nach rechts: Barbara Gerstbach, Christine Steger und Hansjörg Hofer in den Räumlichkeiten des Café Landtmann zu sehen.
Bildbeschreibung: von links nach rechts: Barbara Gerstbach, Christine Steger und Hansjörg Hofer in den Räumlichkeiten des Café Landtmann zu sehen

Weitere Informationen dazu können Sie der Presseunterlage zum Pressegespräch entnehmen:

Presseunterlage

ORF Nachrichten

Salzburger Nachrichten

Die Presse

Der WEISSE RING ist eine allgemeine Verbrechensopferhilfe, die allen Opfern von Straftaten Beratung und Unterstützung anbietet.

Werbetafel mit der Aufschrift Weisser Ring Verbrechensopferhilfe
Bildbeschreibung: Werbetafel mit der Aufschrift Weisser Ring Verbrechensopferhilfe

Eines der größten Anliegen vom Verein Weisser Ring ist es, über Auswirkungen von Straftaten zu informieren sowie über Unterstützungsmöglichkeiten und Opferrechte. Mit Finanzierung des Bundeskriminalamtes konnte der Weisse Ring Videos produzieren, die zu diesen Themen informieren sollen. Nun wurde ein Video auch in Österreichischer Gedärdensprache produziert.

Nachfolgend der Link zum Video auf Youtube:
Video in GebärdenspracheVideo in Gebärdensprache

Weitere aktuelle Informationen auf der Facebook-Seite vom Weisser Ring:
Weisser Ring auf Facebook

Link zur Homepage von Weisser Ring
https://www.weisser-ring.at/

Behindertenanwalt Hofer begrüßt die gestern beschlossene Befreiung von Menschen mit Behinderungen von der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe. Ebenso erfreut ist er über die beschlossene Erhöhung der Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderungen um 65%.

Die gestern im Nationalrat behandelten Gesetzesänderungen gehen auf das langjährige Betreiben der Behindertenanwaltschaft und der organisierten Menschen mit Behinderungen unter Federführung des Österreichischen Behindertenrates und dessen Präsidenten Herbert Pichler zurück.

Weitere Informationen dazu können Sie unserer Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es ist endlich Zeit zu handeln!

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.