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Fachtagung von Behindertenanwaltschaft, ÖGB und AK am Dienstag den 1. Oktober 2019

Diskriminierung ist ein breites Phänomen und betrifft viele Menschen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Menschen mit Behinderungen sollten durch das Behindertengleichstellungspaket 2006 und die UN-Behindertenrechtskonvention geschützt sein. Aber! Wie es um die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft tatsächlich aussieht und welche Maßnahmen dringend zu ergreifen sind, wird auf dieser Fachtagung von Behindertenanwaltschaft, ÖGB und AK am Dienstag den 1. Oktober 2019 beleuchtet.

Dabei werden einerseits die Ergebnisse einer SORA-Studie vorgestellt, die im Auftrag der AK Wien durchgeführt wurde und andererseits berichten Vertretungen der Menschen mit Behinderung über ihre Erfahrungen, die sie tagtäglich in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Bildung erleben. Workshops und Podien laden Sie ein zum Mitdiskutieren!

Einladung und weitere Informationen finden Sie auf folgender Internetseite:
Link zur Veranstaltung am 1.10.2019 - Auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft?

Auf Einladung von Verein RollOn und ORF wurden der Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer und Zabine Kapfinger im Rahmen der Gesprächsreihe "Gipfel-Sieg" durch Barbara Stöckl im Jahr 2017 interviewt. Die Gesprächsreihe dient der Bewusstseinsbildung zum Thema Behinderung und soll zum Nachdenken anregen.
Anlässlich der erneuten Ausstrahlung der Sendung am Montag den 5. August 2019 auf ORF 2 können Sie das Gespräch im nachfolgenden Link ansehen.

Werbetafel mit der Aufschrift Gipfel-Sieg: Der Wille versetzt Berge
Bildbeschreibung: Werbetafel mit der Aufschrift Gipfel-Sieg: Der Wille versetzt Berge

Für Video bitte klicken.

Im Rahmen des Pressegesprächs erhoben die Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger, der Österreichischer Behindertenrat und der Behindertenanwalt Forderungen zur Sicherstellung der Pflege in Österreich.

von links nach rechts: Michael Svoboda, Birgit Meinhard-Schiebel, Hansjörg Hofer, Herbert Pichler und Barbara Gerstbach beim Pressegespräch im Sozialministeriumservice
Bildbeschreibung: von links nach rechts: Michael Svoboda, Birgit Meinhard-Schiebel, Hansjörg Hofer, Herbert Pichler und Barbara Gerstbach beim Pressegespräch im Sozialministeriumservice 

Dazu gehören unter anderem die Forderung einer Anpassung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld und dessen regelmäßige Valorisierung. Weitere geforderte Maßnahmen betreffen die Einführung eines Inklusionsfonds und eines Rechtsanspruchs auf Pflegekarenz, die Bekämpfung des Arbeitskräftemangels in Bereich der Pflege, die Verbesserung der Qualitätssicherung in der 24-Stunden-Betreuung sowie Gesetzesänderungen zur Erleichterung der Herstellung von Barrierefreiheit im häuslichen Umfeld. Außerdem wurde Stellung zu aktuellen Pläne zur Einführung einer Pflegeversicherung genommen.

Zu sehen ist Hansjörg Hofer beim Gespräch.
Bildbeschreibung: Zu sehen ist Hansjörg Hofer beim Gespräch

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presseunterlage:

Presseunterlage

ZiB 13

Thema des Pressegesprächs am 14. Mai 2019 in den Räumlichkeiten der Volksanwaltschaft waren notwendige Maßnahmen zur Herstellung umfassender Barrierefreiheit.

von links nach rechts: Hansjörg Hofer und Gertrude Brinek beim Pressegespräch in der Volksanwaltschaft
Bildbeschreibung: von links nach rechts: Hansjörg Hofer und Gertrude Brinek beim Pressegespräch in der Volksanwaltschaft

Weitere Informationen dazu können Sie der Presseunterlage zur Pressekonferenz entnehmen:

Presseunterlage Behindertenanwaltschaft

Presseinformation Volksanwaltschaft

Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Beate Hartinger-Klein hat Mag.a Elke Niederl am 1. April 2019 zur stellvertrenden Behindertenanwältin von Behindertenanwalt Hansjörg Hofer ernannt.

Frau Mag.a Niederl ist seit vielen Jahren im Sozialministeriumservice Landesstelle Steiermark als Schlichtungsreferentin tätig. Sie konnte durch ihre langjährige Tätigkeit viel Erfahrung im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und Bundes-Behinderteneinstellungsgesetz ansammeln.

Anlässlich des internationalen Welt Down-Syndrom Tages luden der Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer und Johanna Ortmayr, Präsidentin von Down-Syndrom Österreich zu einer gemeinsame Pressekonferenz am 21. März 2019 im Festsaal des Sozialministeriumservice - Landesstelle Wien.

Zu sehen sind von links nach rechts: Petra Plicka, Stephan Prislinger, Hansjörg Hofer, Johanna Ortmayr, Martin Rauch und Barbara Gerstbach
Bildbeschreibung: Zu sehen sind von links nach rechts: Petra Plicka, Stephan Prislinger, Hansjörg Hofer, Johanna Ortmayr, Martin Rauch und Barbara Gerstbach

von links nach rechts: Petra Plicka, Johanna Ortmayr und Hansjörg Hofer stehen vor der bildlichen Zusammenfassung.
Bildbeschreibung: von links nach rechts: Petra Plicka, Johanna Ortmayr und Hansjörg Hofer stehen vor der bildlichen Zusammenfassung

 Frau Plicka mit einer bildlichen Zusammenfassung in leichter Sprache
Bildbeschreibung: Frau Plicka mit einer bildlichen Zusammenfassung in leichter Sprache

Weitere Informationen können Sie der Presseunterlage entnehmen
Presseunterlage

Am Mittwoch, 14. November 2018, präsentierte Behindertenanwalt Hansjörg Hofer den aktuellen Tätigkeitsbericht  der Behindertenanwaltschaft im Sozialausschuss des Nationalrats. Der Bericht wurde vom Sozialausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen und wird nächste Woche im Plenum des Nationalrats behandelt.

Weitere Informationen dazu können Sie unserer diesbezüglichen Presseaussendung entnehmen:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181115_OTS0014/behindertenanwalt-hansjoerg-hofer-praesentiert-dem-sozialausschuss-des-nationalrats-seinen-taetigkeitsbericht-2017

 

Tätigkeitsbericht 2017 des Behindertenanwalts
Auszüge des Tätigkeitsberichts 2017 in leichter Sprache

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es ist endlich Zeit zu handeln!

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.