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Aktuelles - Seite 2 von 12

Das Büro der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen wünscht eine barrierefreie, inklusive und vor allem entspannte Winterzeit!

Auf der Karte sind drei illustrierte Schneekugel abgebildet. Eine der drei Kugeln ist mittig groß im Vordergrund, die anderen beiden sind kleiner und jeweils links und rechts hinter der Schneekugel.  In der mittleren Kugel wird eine winterliche Landschaft mit beschneiten Bäumen dargestellt wodurch eine Peron, gemeinsam mit ihrem Kind und einem Assistenzhund spaziert. Das Kind ist mit Hilfe eines Tragetuches eng an dem Körper des Elternteils geschmiegt und der Assistenzhund läuft, mit einer entsprechenden Kenndecke und dem Führgeschirr, vorweg und gibt die Richtung vor.
Bildbeschreibung:

Auf der Karte sind drei illustrierte Schneekugel abgebildet. Eine der drei Kugeln ist mittig groß im Vordergrund, die anderen beiden sind kleiner und jeweils links und rechts hinter der Schneekugel. In der mittleren Kugel wird eine winterliche Landschaft mit beschneiten Bäumen dargestellt wodurch eine Peron, gemeinsam mit ihrem Kind und einem Assistenzhund spaziert. Das Kind ist mit Hilfe eines Tragetuches eng an dem Körper des Elternteils geschmiegt und der Assistenzhund läuft, mit einer entsprechenden Kenndecke und dem Führgeschirr, vorweg und gibt die Richtung vor.

Hier finden Sie als Hintergrundinformation zu der Winterkarte noch zwei Begleittexte, in welchen vertiefende Informationen zu der entsprechenden Illustration gegeben werden:

Behindertenanwältin Christine Steger war am 05.12. im Interview bei Perspektivenwechsel von OKTO zu sehen. Sie gibt Einblicke in ihren beruflichen Werdegang, der sie schließlich zur Position der Behindertenanwältin führte.  Zudem bespricht sie die im August durchgeführte UN-Staatenprüfung und die sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen für Österreich.

Das vollständige Interview steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: Perspektivenwechsel: Christine Steger - First Lady der Inklusion | OKTO

 

Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ist nach wie vor an der Tagesordnung

Frauen in Österreich erfahren auch im Jahr 2023 und darüber hinaus Nachteile aufgrund ihres Geschlechts. Sie werden für die von ihnen verrichtete Arbeit schlechter entlohnt als der männliche Teil der Bevölkerung, erhalten in Gesundheitseinrichtungen oft keine optimale Behandlung, haben ein weitaus höheres Risiko aufgrund ihres Geschlechts Opfer von Gewalt zu werden und verfügen über weniger politische Teilhabe, obwohl sie, laut aktuellen Zahlen, etwas mehr als die Hälfte der österreichischen Gesamtbevölkerung repräsentieren. Die Liste der Benachteiligungen, denen Frauen und Mädchen ausgesetzt sind, ließe sich noch weiter fortführen.

Diskriminierung ist mehr als nur die Summe ihrer Teile

Bislang übersehen wird die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Diese verfügen über mehrere Merkmale, die sie zu Betroffenen von Diskriminierung machen können. Entsprechend sind sie auch vielen verschiedenen Formen der Diskriminierung ausgesetzt, die sich überschneiden und miteinander in Wechselwirkung treten können. Dieses Zusammenwirken wird unter dem Begriff der Intersektionalität beschrieben.

„Frauen mit Behinderungen sind deutlich häufiger als Frauen in der Gesamtbevölkerung von sexualisierter Gewalt betroffen. Häufig ist die Beziehung, in denen diese auftritt, von großen Machtgefällen und Abhängigkeitsverhältnissen geprägt. Entschließen sich Frauen und Mädchen mit Behinderungen, für sich selbst einzutreten, stoßen sie häufig auf beträchtliche Widerstände und Hindernisse. So fehlt es sowohl den zuständigen Behörden und Gerichten als auch einschlägigen Hilfseinrichtungen oft an umfassend barrierefreien und niederschwelligen Zugängen sowie geeigneter Information für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Gewaltschutz wird dadurch zusätzlich erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht“, erläutert Behindertenanwältin Christine Steger.

"Um die Situation von Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen in Österreich zu verbessern, braucht es eine unabhängige Interessensvertretung. Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen müssen in Österreich ein sicheres, sichtbares und selbstbestimmtes Leben führen können. Unser Verein FmB - Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen, gegründet im Frühjahr 2023, setzt sich dafür ein", erklärt Heidemarie Egger, Gründungsmitglied und Vorsitzende von FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen.

Mangelndes Wissen und großer Nachholbedarf

In Artikel sechs der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, verpflichten sich die Vertragsstaaten, alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung, Entfaltung und Stärkung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu ergreifen.

Der UN-Fachausschuss kritisierte in seinen abschließenden Bemerkungen anlässlich der letzten Staatenprüfung im August dieses Jahres, dass es in Österreich keine Mechanismen und Verfahren zur Bekämpfung von Mehrfach- und intersektionaler Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen gibt. Daneben hebt er hervor, dass es an Daten zur Situation dieser Bevölkerungsgruppe auf Bundes- und Landesebene mangelt. Er betont außerdem, dass Gesetze, die zur Gleichstellung der Geschlechter erlassen werden, die Behinderungsperspektive nicht berücksichtigen und vorhandene Maßnahmen zur Schaffung von Gewaltpräventions- und Schutzmechanismen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen unzureichend sind. Dazu kommt, dass diese kaum in die Ausarbeitung und Durchführung von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention einbezogen werden.

Stärkung und Unterstützung sind gefordert

„Der Fachausschuss hat bei der Staatenprüfung klar angemerkt, dass spezifische Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen unabdingbar sind, zur Umsetzung der UN-BRK. Aufgrund der Mehrfach- und intersektionalen Diskriminierung sind spezifische und wirksame Maßnahmen für diese Zielgruppe unerlässlich. Diese müssen bedarfsgerecht, öffentlich finanziert und partizipativ sein. Engagierte Initiativen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, wie FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen, sind in Österreich vorhanden. Sie bedürfen allerdings ausreichender Unterstützung und dürfen keineswegs ein Ersatz für fehlende Maßnahmen von öffentlicher Seite sein. Wer die Menschen mit Behinderungen zustehenden Rechte ernst nimmt, muss auch Frauen mit Behinderungen stärken“, appelliert die Behindertenanwältin an politische Entscheidungsträger*innen.

Die Umsetzung eines Urteils bringt Verbesserungen, allerdings ist die Ausführung nicht weitreichend genug.

Das Handelsgericht Wien hat im Mai 2023 klar festgestellt, dass die bis dahin geltenden Zugangsvoraussetzungen zu Persönlicher Assistenz im Bildungsbereich diskriminierend waren. Ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sah vor, dass Persönliche Assistenz Schüler*innen an Bundesschulen mit Körperbehinderung und hohen Pflegegeldstufen vorbehalten war. Schüler*innen mit Lernschwierigkeiten, psychosozialen Behinderungen oder geringerem Pflegebedarf wurde der Zugang zu Persönlicher Assistenz vorenthalten.

Als Reaktion auf das Urteil wurde die Persönliche Assistenz an Bundesschulen kürzlich mit einem Erlass des Bildungsministers neu geregelt. Diese kann nun auch von der vorher ausgeschlossenen Personengruppe in Anspruch genommen werden. Der Pflichtschulbereich ist jedoch ausdrücklich nicht von der neuen Regelung umfasst.

Bislang hat das Bildungsministerium diese neue Regelung noch nicht breit kommuniziert. Damit Menschen mit Unterstützungsbedarf dieses Unterstützungsangebot auch in Anspruch nehmen können, müssen sie über die Änderungen informiert werden – und zwar umfassend.

Chancengleichheit braucht Unterstützung

„Der aktuelle Erlass des Bildungsministeriums ist zu begrüßen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie dieser umgesetzt wird. In Kindergärten und Pflichtschulen erhalten die Kinder und Jugendlichen Unterstützungsleistungen durch die Länder und Gemeinden. Dabei gibt es hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen und des Umfangs der vorhandenen Angebote große Unterschiede. Die Verbesserungen, die der neue Erlass mit sich bringt kommen also nur einem Teil der Menschen mit Unterstützungsbedarf in Bildungsbereich zugute“, erklärt Behindertenanwältin Christine Steger. „Hinzu kommt, dass in der neuen Regelung vorgesehen ist, die Unterstützung von Kindern aus dem Bereich Autismus zu deckeln. Das ist absolut nicht mit den Zielen der UN-Konvention im Hinblick auf angemessene Vorkehrungen zu vereinbaren und daher abzulehnen. Assistenz und Unterstützung im Schulbereich muss bedarfsgerecht, passgenau und anlassbezogen zur Verfügung gestellt werden.“

Ausgrenzung ist an der Tagesordnung

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. Dieses soll es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihre Fähigkeiten, Kreativität und Fähigkeiten voll zur Entfaltung zu bringen.

„Der Verwirklichung dieser Verpflichtung steht entgegen, dass das österreichische Bildungssystem noch immer in weiten Teilen von Ausgrenzung geprägt ist. Das System der Sonderschulen, dass in Österreich selbst im 21. Jahrhundert noch hartnäckig aufrechterhalten wird, führt zwangsläufig zur Stigmatisierung von Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf. Diese Ausgrenzungserfahrungen und mangelnde Unterstützung führen oft dazu, dass ein sonst erreichbarer höherer Bildungsabschluss verunmöglicht oder gar nicht erst angestrebt wird. Das widerspricht eklatant den Zielen der UN-Konvention“, führt Steger aus.

Kooperation führt zu Inklusion

Wie kann Chancengleichheit im Bildungsbereich gewährleistet werden? Eines steht fest: Da Bund, Länder und Gemeinden in diesem Bereich zusammenwirken, bedarf es ihrer intensiven Zusammenarbeit, um die notwendigen Strukturreformen auf den Weg zu bringen. Dies stellen auch die Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses nach der zweiten Staatenprüfung klar: Die Länder messen den Zielen der Konvention kaum oder zu wenig Bedeutung bei.

„Der Weg zu dem Ziel eines diskriminierungsfreien und inklusiven Bildungssystems für alle ist noch weit. Die Annäherung daran gleicht aufgrund großer Beharrungskräfte meist einem Hindernislauf. Die Öffnung der Persönlichen Assistenz im Bildungsbereich ist dabei ein wichtiger und überfälliger Schritt in die richtige Richtung“, so die Behindertenanwältin.

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie aus unserer Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

„Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen“, schrieb einst der Dichter Matthias Claudius. Dies trifft auf Menschen mit Behinderungen oft nicht nur im positiven Sinne zu. Mangelnde Barrierefreiheit kann den Urlaubsfreuden von Menschen mit Behinderungen mitunter ein jähes Ende bereiten.

Wollen sie nicht auf zielgruppenspezifische Angebote zurückgreifen, sind diese meist auf eine besonders sorgfältige Reiseplanung angewiesen. Dabei ist oft nicht klar ersichtlich, ob Angebote barrierefrei sind oder nicht. So werden beispielsweise Bezeichnungen wie „rollstuhlfreundlich“ benutzt, die aber keinen klaren Aufschluss darüber geben, ob das so bezeichnete Angebot tatsächlich für Menschen mit Rollstühlen nutzbar ist.

https://www.zonzini.de/blog/den-richtigen-treppensteiger-fuer-behinderte-menschen-im-rollstuhl-auswaehlen
Bildbeschreibung: Rollstuhlfahrer vor Treppe

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, dass den Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen auf Bundesebene regelt, ist nunmehr seit dem Jahr 2006 in Kraft. Es kommt unter anderem bei der Versorgung mit öffentlich angebotenen Gütern und Dienstleistungen zur Anwendung. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes kann die mangelnde Barrierefreiheit baulicher und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie anderer gestalteter Lebensbereiche grundsätzlich eine verbotene Diskriminierung darstellen.

„Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und darf keinesfalls eine aufpreispflichtige Sonderleistung sein. Trotz einiger positiver Entwicklungen gibt es diesbezüglich in Österreich noch viel Luft nach oben. Insbesondere relevante Akteurinnen in Politik und Wirtschaft sind zum Handeln aufgerufen. Es bedarf erhöhter Sensibilisierung. Abseits der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es, angesichts der demographischen Entwicklung der Bevölkerung, auch wirtschaftlich sinnvoll auf Barrierefreiheit zu achten, nicht nur im Tourismus“, so Behindertenanwältin Christine Steger.

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie aus unserer Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

Auf der Webseite der Behindertenanwaltschaft findet man den aktuellen Tätigkeitsbericht über das Jahr 2022. Im Berichtsjahr wandten sich über 700 Menschen mit Behinderungen an die Behindertenanwaltschaft, weil sie sich aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert fühlten. Thematisch betrafen ihre Anliegen ein breites Spektrum an Themenbereichen, wie beispielweise Bildung, Arbeit und Wohnen. Neben dieser einzelfallbezogenen Arbeit, konnte die Behindertenanwaltschaft aber auch auf systematischer Ebene legistische Verbesserungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen bewirken. Nichtsdestotrotz zeigten die Erfahrungen des vergangene Berichtsjahr deutlich, dass im Bereich der Antidiskriminierung von Menschen mit Behinderungen noch Vieles bewirkt werden muss.

Tätigkeitsbericht

Das nun in Begutachtung befindliche ORF-Gesetz adressiert auch den wichtigen Bereich des Informationszugangs für Menschen mit Behinderungen. Leider weist der Entwurf einige Lücken im Bereich der Barrierefreiheit auf, daher ist eine Nachschärfung dringend nötig. „Der ORF muss seinen Informations- und Bildungsauftrag ernst nehmen und seine Angebote allen Menschen zur Verfügung stellen“, fordert Behindertenanwältin Christine Steger.

Artikel in Leichter Sprache sind besonders für Menschen mit Lernschwierigkeiten ungemein wichtig. Die geplante zeitliche und mengenmäßige Beschränkung des Online-Angebots des ORF sieht keine Ausnahme für Inhalte vor, die allein der barrierefreien Bereitstellung der angebotenen Information, wie beispielsweise deren Zurverfügungstellung in leichter Sprache, dienen. „Die UN-Konvention hält in Artikel 21 unmissverständlich fest, dass die unterzeichnende Nation sich dazu verpflichtet, Medieninhalte umfassend barrierefrei anzubieten. Dieser Verpflichtung kommt Österreich mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht nach“, führt Steger aus.

Steger sieht außerdem eine verpasste Chance, im Zuge der Gesetzesnovelle die finanzielle Absicherung des Ausbaus barrierefreier Formate zu verankern: „Eine Weiterentwicklung und Ausbau ist nötig, um dem Anspruch umfassender Barrierefreiheit gerecht werden zu können. Aus Erfahrung wissen wir: Ohne budgetäre Vorkehrungen wird es zu keiner Erweiterung des Angebots kommen“, so Steger.

Weitere Informationen dazu können Sie der Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

5. Mai 2023 - Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Um Inklusion zu ermöglichen, muss die Politik Voraussetzungen für entsprechende gesellschaftliche Strukturen schaffen. Anlässlich der Europäischen Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen liegt die Frage nahe, welche Bedingungen für die umfassende Inklusion aus Sicht der Menschen mit Behinderungen in Österreich erforderlich sind.

Grundlegend wichtig ist dafür ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung. Neben dem Erwerb und der Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, verbessert ein selbstbestimmter Bildungszugang auch die Möglichkeiten, sich selbst zu verwirklichen und am sozialen Leben teilzuhaben. Ein höherer Bildungsabschluss eröffnet nicht nur erheblich bessere Erfolgsaussichten im Berufsleben, er kann auch der Sackgasse „Arbeitsunfähigkeit“ entgegenwirken. Viele Personen mit Behinderungen werden aufgrund fehlender Abschlüsse sehr rasch und in jungem Alter einer Begutachtung ausgesetzt, bei der ihre Arbeitsfähigkeit geprüft wird. Sollte bei dieser Begutachtung vermeintliche „Arbeitsunfähigkeit“ festgestellt werden, ist die Folge meist eine Beschäftigung in einer tagesstrukturierenden Maßnahme.

Eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen setzt Chancengleichheit beim Zugang zum Arbeitsmarkt sowie einem Beruf, der ein existenzsicherndes Einkommen und eine entsprechende sozialere Absicherung gewährleistet, voraus. Neben der sachlichen Notwendigkeit eines inklusiven Arbeitsmarktes, die angesichts des in Österreich herrschenden Arbeitskräftemangels besteht, sind auch aus menschenrechtlichen Gründen Maßnahmen für einen gleichberechtigen Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Behinderungen überfällig und dringend angezeigt.

Derzeit erhalten in Österreich mehr als 25.000 Menschen mit Behinderungen, die nach sozialversicherungsrechtliche Vorschriften als „arbeitsunfähig“ gelten, und in tagesstrukturierenden Maßnahmen beschäftigt sind, für Ihre Arbeit lediglich ein geringes Taschengeld und verfügen über keine eigenständige Kranken- und Pensionsversicherung.

„Dieser Zustand ist aus menschrechtlicher Sicht unhaltbar. Bereits im Rahmen der Staatenprüfung im Jahr 2013 hat der UN-Fachausschuss in Genf seine Besorgnis über die Segregation und Benachteiligung von in Tagesstrukturen beschäftigten Menschen geäußert. Seitdem hat sich daran nichts Wesentliches geändert“, so Behindertenanwältin Christine Steger.

Eine Maßnahme, die sowohl eine selbstbestimmte Lebensführung in Privatbereich als auch eine Teilhabe am Berufsleben ermöglicht, ist die Bereitstellung persönlicher Assistenz.

„Grundlage einer gelingenden Inklusion ist die bedarfsgerechte und niederschwellige Verfügbarkeit von Assistenz und Unterstützungsleistungen. Es darf dabei keinen Unterschied machen, ob diese im beruflichen oder privaten Bereich benötigt werden. Ebenso unerheblich muss es sein, wo die Person mit Assistenzbedarf lebt, welche Art der Einschränkung und welchen Pflegebedarf diese hat“, führt Christine Steger aus. „Das soziale Modell von Behinderungen betrachtet eben den Menschen in seiner Ganzheit und fokussiert nicht nur auf vermeintliche Defizite oder einen medizinischen Pflegebedarf.“

Eine weitere Grundvoraussetzung für Inklusion ist umfassende Barrierefreiheit. Dabei ist bauliche Barrierefreiheit nur ein Baustein im Gesamtgefüge. So können etwa Internetseiten durch entsprechende Gestaltung für blinde Menschen nutzbar gemacht oder das zur Verfügung stellen von Informationen, Inhalten sowie Bildungsangeboten in leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten Barrieren abbauen und so Teilhabe erhöhen.

Für eine nachhaltige Inklusion ist, neben den bereits ausgeführten Bedingungen, auch die Stärkung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung. Menschen mit Behinderungen müssen selbstverständlich in alle politischen Entscheidung, die sie betreffen, maßgeblich eingebunden sein. Es bedarf daneben einer Stärkung der entsprechenden Interessenvertretungen und dem Ausbau von trägerunabhängiger Peer-Beratung.

„Ich fordere alle politischen Entscheidungsträger: innen dazu auf, mutige Schritte in Richtung einer Inklusiven Gesellschaft für die etwa 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich zu setzen. Es ist längst an der Zeit“, so Steger.

Weitere Informationen dazu können Sie der Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

Ein gleichberechtigter Bildungszugang ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Dafür sind bedarfsgerechte Unterstützungsangebote erforderlich. Eines dieser Unterstützungsangebote für Schüler:innen an Bundesschulen ist die persönliche Assistenz im Bildungsbereich. Diese stand und steht aktuell jedoch nur bei Vorliegen einer Köperbehinderung sowie bei Bezug einer hohen Pflegegeldstufe zur Verfügung. So haben beispielsweise Schüler: innen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Behinderungen oder geringerem Pflegebedarf keinen Zugang zu persönlicher Assistenz im Bildungsbereich. Grundlage dafür ist ein Rundschreiben des Bildungsministeriums.

Behindertenanwältin Christine Steger begrüßt dieses Urteil, bedauert aber, dass es in dieser Angelegenheit überhaupt zu einer Klage kommen musste. Aus Sicht der Behindertenanwaltschaft sind Verbandsklagen, die von dazu berechtigten Einrichtungen und Verbänden, wie dem Klagsverband, bei Gericht eingebracht werden können, ein probates Mittel, um die konkreten Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen zu verbessen.

„Der gleichberechtige Zugang zum Bildungssystem ist ein Schlüssel für ein gemeinsames Leben und Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderungen. Bildung ist ein Grundpfeiler für ein Leben in der Gesellschaft. Jede strukturelle Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Bildung ist strikt abzulehnen“, führt Steger aus.

Wie aus jüngsten Medienberichten hervorgeht, wurde vom Büro des Bildungsministers Martin Polaschek eine rasche Umsetzung des Urteils zugesagt. Neben dieser erfreulichen Zusage, merkt der Klagsverband hingegen in seiner Presseaussendung an, dass vom Bildungsminister erneut die Ansicht vertreten worden sei, dass es genügend andere Unterstützungen gäbe und eine „Gleichschaltung“ nicht zu befürworten sei.

„Diese Aussage bedient sich einer sehr fragwürdigen Terminologie und ist vor dem Hintergrund der Ankündigung einer längst fälligen Korrektur einer nunmehr auch gerichtlich festgestellten Diskriminierung äußerst kritikwürdig“, so Behindertenanwältin Christine Steger.

Weitere Informationen dazu können Sie der Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es ist endlich Zeit zu handeln!

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.